Obstgehölze
Die in dieser Broschüre aufgelisteten städtischen Obstbäume und Obststräucher in Rhede dürfen für den Eigenbedarf geerntet und Fallobst aufgesammelt werden. Die Obstgehölze stehen entweder auf städtischen Grünflächen oder an öffentlichen Wegen, als Baumreihe, Einzelbaum oder auf Obstwiesen. Nicht alle Obstgehölze an öffentlichen Wegen befinden sich im Eigentum der Stadt. Bitte achten Sie auf die genaue Bezeichnung des Standortes. In der Auflistung finden Sie übliche Obstgehölze wie Apfel, Birne, Kirsche und Pflaume, aber auch ausgefallenere wie zum Beispiel Holunder- Schlehe, Sanddorn, Mispel, Aronie, Pimpernuss, Walnuss und Esskastanien. Bei den Obststräuchern wurden nur die Standorte aufgenommen die innerhalb einer Grünanlage mit Obstgehölzen oder als Hecke angepflanzt werden. Haselnüsse, Hagebutten, Schlehen, Ölweide und Kornelkirschen, um nur einige zu nennen, stehen zudem sehr häufig in städtischen Wallhecken oder Grünanlagen, auch hier ist das Pflücken erlaubt.
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